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Warenkunde: Qualitätsstufen beim Trinkwasser (2004)
Mineralwasser
Stammt aus einer unterirdischen Quelle. Es ist angereichert mit natürlichen Mineralien und Spurenelementen und muss am Quellort abgefüllt werden. Kohlensäure darf hinzugefügt oder entfernt werden. Ebenso erlaubt sind Enteisung und Entschwefelung. Mineralwasser wird streng kontrolliert und bedarf als einziges Lebensmittel einer amtlichen Anerkennung. Heilwasser Muss die Bestimmungen des Mineralwassers erfüllen. Zusätzlich muss es nachweislich heilende, lindernde oder vorbeugende Wirkungen haben. Es unterliegt dem Arzneimittelgesetz und benötigt eine amtliche Zulassung. Quellwasser Entstammt ebenfalls einer einzigen unterirdischen Quelle. Aufgrund seines geringeren Gehalts an Mineralien und Spurenelementen hat es den Sprung zum Mineralwasser jedoch nicht geschafft. Daher ist für Quellwasser auch keine amtliche Anerkennung notwendig. Es muss lediglich die für Trinkwasser geltenden Bestimmungen erfüllen. Tafelwasser Wird industriell hergestellt. Es kann aus Tiefen- und Oberflächenwasser gemischt werden. Tafelwasser wird in der Regel Kohlensäure zugesetzt. Sie verleiht dem Wasser eine erfrischende Note und dient der Konservierung. Zudem dürfen weitere zugelassene Zusatzstoffe wie Mineralien, Spurenelemente, keimfreies Meerwasser, Natursole oder Kohlendioxid künstlich beigefügt werden. Leitungswasser Wird aus Grund- und Oberflächenwasser gewonnen und durch Wasserwerke für den Verzehr aufbereitet. Da es im Gegensatz zum unterirdischen Quellwasser keine Gesteinsschichten durchläuft, ist es oft sehr mineralstoffarm. Leitungswasser kann überall in Deutschland als Trinkwasser verwendet werden.
Oliver Zimmermann (Erstellt für: Chef de Cuisine)
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